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Landeswasserverbandstag Brandenburg e.V.


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Aufgaben des WBV-Prignitz
(1) Der Verband hat folgende Pflichtaufgaben:
1. die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung gemäß § 79 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BbgWG und die Erstellung von Gewässerunterhaltungsplänen gemäß § 78 Absatz 2 BbgWG hierfür,

2. Ausgleichsmaßnahmen an Gewässern II. Ordnung, bei nachteiligen Veränderungen der Wasserführung gemäß § 77 BbgWG,

3. die Durchführung der Unterhaltung der im Verbandsgebiet gelegenen Gewässer I. Ordnung gemäß § 79 Absatz 1 Satz 3 BbgWG und die Erstellung von Gewässerunterhaltungsplänen gemäß § 78 Absatz 2 BbgWG hierfür,

4. die Durchführung der Unterhaltung der Hochwasserschutzanlagen gemäß § 97 Absatz 3 BbgWG,

5. die dem Verband auf der Grundlage des § 126 Absatz 3 Satz 4 BbgWG durch Rechtsverordnung übertragenen Aufgaben


(2) Der Verband kann freiwillige Aufgaben auch außerhalb des eigenen Ver-bandsgebiets gegen Kostenerstattung ausführen, soweit dadurch die Er-füllung der Pflichtaufgaben nicht beeinträchtigt wird. Freiwillige Aufgaben sind:
1. naturnaher Ausbau oder naturnaher Rückbau von Gewässern,

2. Bau und Unterhaltung von Anlagen in oder an Gewässern soweit diese nicht von der Gewässerunterhaltung gemäß § 78 Absatz 3 BbgWG umfasst sind,

3. Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts, zum Schutz des Bodens und für die Landschaftspflege,

4. technische Maßnahmen zur Bewirtschaftung des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer,

5. Herstellung, Betrieb, Unterhaltung und Beseitigung von Anlagen zur Be- und Entwässerung, insbesondere der Betrieb von Schöpfwerken soweit diese nicht von der Gewässerunterhaltung gemäß § 78 Absatz 3 BbgWG umfasst sind,

6. Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirt- schaft und Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz,

7. Förderung und Überwachung der vorstehenden Aufgaben.


Ausbildung beim WBV-Prignitz
Beginnend mit dem 01.09.2007 wird der WBV - "Prignitz" seine zuküntigen Mitarbeiter selbst ausbilden. Damit soll ein nahtloser Übergang gefunden werden, um das Ausscheiden älterer Arbeitnehmer zeitgleich mit gut ausgebildeten Nachwuchskräften zu kompensieren.
Um den Anforderungen zu entsprechen, die an den Einsatz der Mitarbeiter des WBV - "Prignitz" gestellt werden, ist das Berufsbild des Wasserbauers/Wasserbauerin gefragt.
Die Praxisausbildung wird vorwiegend im Bereich Wittenberge erfolgen. Theoretische Kenntnisse werden an der

Berufsbildungszentrum
Klein-Machnow
Stahndorfer Damm 1
14532 Klein-Machnow


mit angeschlossenen Internatsteil vermittelt.

Berufsprofil Wasserbauer/Wasserbauerin
Anerkannt durch Verordnung vom 26. Mai 2004 (BGBl. Jg. 2004 Teil Nr. 28 S. 1078)

Ausbildungsdauer
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten, Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet
Wasserbauer/Wasserbauerinnen areiten sowohl an Anlagen, Bauwerken und anderen Objekten an und in Gewässrn auf schwimmenden Fahrzeugen und in der Werkstatt.

Berufliche Qualifikationen
Wasserbauer/Wasserbauerinnen
  • stellen Bauwerke in und an Gewässern her, kontrollieren sie und halten diese in Stand,
  • stellen Ufersicherungen und Unterhaltungswege her, kontrollieren sie und halten diese in Stand,
  • führen Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Gewässern durch,
  • stellen Bauwerke für den Küsten- und Inselschutz her, kontrollieren sie und halten diese in Stand,
  • führen Aufgebn der Bauüberwachung durch,
  • führen Maßnahmen zur Unterhaltung und Kontrolle des Gewässerbettes durch und bezeichnen und sichern Fahrrinnen und Fahrwasser,
  • führen gewässerkundliche Messungen durch,
  • führen Maßnahmen des Hochwasserschutzes sowie der Hochwasserabwehr und Eisabwehr durch,
  • führen schwimmende Fahrzeuge und bedienen schwimmende Geräte,
  • betreiben Talsperren, Speicher sowei Rückhaltebecken und unterhalten diese,
  • nehmen Aufmaße und erstellen Arbeitsunterlagen,
  • bauen Arbeitsgerüste auf und ab, setzen Transportgeräte ein und halten sie in Stand,
  • planen und steuern Arbeitsabläufe, bereiten diese vor und koordinieren sie mit anderen Gewerken,
  • arbeiten im Team,
  • führen Gespräche mit auftragsausführenden Firmen,
  • prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie und führen qualitätssichernde Maßnahmen durch,
  • erfassen Mengen- und Zeitaufwand und errechnen die erbrachten Leistungen,
  • ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz.

Vorstand und Prüfausschuss
Vorstand
Vorstandsvorsitzender
Herr Hans Lange
stellvertretende Vorstandsvorsitzende
Frau Caroline Brandt
Herr Walter Jahnke Herr Axel Liedtke Herr Erich Schlotthauer Frau Verena Bieder Herr Hegen Reker Herr Siegfried Schlestein
Herr Andreas Wilde Herr Steven Büssow Herr Harald Schulz

Prüfausschuss
Herr Detlef Hein Frau Ute Reinecke Herr Reiner Gericke Frau Ramona Storbeck Herr Eckhard Schlinke
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